Schottergarten anlegen? Besser nicht, es droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro
Auch wenn Schottergärten als pflegeleicht gelten und ein einheitliches Landschaftsbild schaffen – sie sind sogar verboten.
Schottergärten sind meist nicht nur eine optische Schandtat – sie wirken sich auch negativ auf die Biodervistität sowie die Insektenwelt aus, wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) berichtet. In vielen Bundesländern ist für diese Art von „Garten“ sogar ein hohes Bußgeld fällig.
Schottergarten anlegen? Besser nicht, es droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Wer keinen grünen Daumen hat oder eine einheitliche Fläche bevorzugt, die nicht gepflegt werden muss, der legt sich einen Schottergarten zu. Doch auch wenn dieser auf den ersten Blick pflegeleichter als Rasen und Sträucher erscheint, auch die moderne Vorgartengestaltung hat Nachteile. Zum einen können sich Laub und andere organische Materialien an Steinen und Fugen ablagern. Außerdem haben Unkraut und andere Wildkräuter freie Bahn, was in einem Schottermeer schnell einmal sehr ungepflegt aussieht. Aber ist es überhaupt erlaubt, einen Schottergarten anzulegen? Beachten Sie folgende Punkte:
- Schottergärten sind in fast allen Bundesländern verboten. In Sachsen-Anhalt darf man seit dem 1. März 2021 keine neuen Schottergärten anlegen. In Niedersachsen sind sie hingegen bereits seit 2012 verboten.
- Alle deutschen Bundesländer legen in ihrer Bauordnung fest, dass nicht überbaute Flächen begrünt werden müssen.
- Ausnahmen gelten nur für Einfahrten oder Wege.
- Mehrere Urteile in den letzten Jahren sorgten für Aufruhr. Begrünt man den Garten nach einer Aufforderung immer noch nicht, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmen auch mehr.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Schotterfläche zulässig ist? Dann wenden Sie sich am besten an die Gemeinde. Als Richtwert heißt es beim Norddeutschen Rundfunk (NDR), dass Pflanzen in einem Garten dominieren müssen und nicht die Steine.