Schneeräumen: So ist die Rechtslage und diese Bereiche müssen schneefrei bleiben
Der Winter ist da und damit die Frage: Wo muss ich überhaupt Schnee räumen? Wir erklären, wo es im Garten und auf dem Gehweg unbedingt notwendig ist.
Köln – Schneefall im Winter ist unberechenbar, über Nacht kann es schonmal zu weißen Schneebergen auf Bäumen und Rasen kommen. Aber müssen Gärtner den Schnee überall entfernen? Es kommt auf den Ort an, auf Gehwegen gibt es aber keine Kompromisse.
Schneeräumen: So ist die Rechtslage und hier müssen Sie im Garten unbedingt räumen
Im Herbst müssen Gartenbesitzer Laub auf ihrem Gehweg entfernen, auch wenn das vom Nachbargrundstück stammt. Im Winter sieht es da ähnlich aus. Grundsätzlich gibt t-online an, dass der Zugang zum Haus sowie die Gehwege eis- und schneefrei sein müssen. Bei den ersten Flocken in der Nacht müssen Sie aber deshalb nicht aufstehen und nach draußen rennen.
Verantwortlich fürs Schneeräumen sind laut t-online die Grundstückseigentümer oder Vermieter. Der Vermieter kann die Aufgabe aber auch an die Mieter übertragen, das steht meist im Vertrag. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen auch die Gehwege, die ans Grundstück angrenzen, eis- und schneefrei sein, sodass keine Unfallgefahr besteht. Einheitliche Regelungen zum Schneeräumen gibt es t-online zufolge nicht, das kann je nach Gemeinde oder Stadt variieren. Informieren Sie sich also dort, wann und was Sie räumen müssen. Detaillierte Informationen zu Pflichten beim Schneeräumen gibt auch merkur.de*.
Oft gilt aber fürs Schneeräumen:
- Räumpflicht von sechs oder sieben Uhr bis 20 oder 21 Uhr
- An Feiertagen und Sonntagen etwas später
- Bei Glatteis: sofortige Streupflicht
- Zwischen 1,20 und 1,50 Meter Breite sollte die geräumte Fläche auf dem Gehweg und beim Zugang zum Haus haben. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gibt mindestens einen Meter Breite an, zwei Personen müssen aneinander vorbei passen.
- Gullys sollten frei bleiben, auf die Fahrbahn dürfen Sie den Schnee auch nicht einfach schieben. Laut NDR sollten Sie versuchen, ihn auf einem Grünstreifen oder dem eigenen Grundstück zu sammeln.
Die Regelungen können je nach Wohnort variieren, zum Streuen wird oft von der Gemeinde Splitt bereitgestellt. Auch Sand oder Asche eignen sich, abhängig von den Regelungen vor Ort. Streusalz dürfen Sie nicht überall verwenden, es ist meist der Gemeinde vorbehalten, zudem kann es auch Hecken schaden: Thujahecken beispielsweise leiden unter Streusalz im Winter und auch Tiere, die es aufnehmen, vertragen es nicht.
Schneeräumen: Hier müssen Sie im Garten räumen
Im Garten sieht das Ganze etwas anders aus. Die Natur ist Schnee gewohnt und leidet normalerweise nicht übermäßig darunter, es gibt aber Stellen, an denen Sie definitiv Schnee entfernen sollten.
Das gilt beispielsweise für große Schneemengen auf Bäumen oder Sträuchern, denn hier droht ansonsten Schneebruch und der kann gefährlich werden. Befreien Sie Ihre Bäume also gelegentlich von Schnee. Auf dem Beet dagegen muss das nicht sein, denn Schnee schützt auch vor Frost. t-online rät aber beispielsweise bei Bambus oder Schilf Schnee zu entfernen, denn diese Pflanzen könnten umknicken.
Beim Rasen kann sogenannter Schneeschimmel drohen, wenn Sie die Fläche bei hohen Schneemengen betreten. Der Grund: Der Schnee schützt die Pflanzen normalerweise, wird er aber zusammengedrückt, gibt es einen Luftabschluss und Pilze haben leichtes Spiel. Das Ergebnis: Typhula-Fäule kann entstehen.
Ihren Teich können Gärtner im Winter mit einem Trick auch eisfrei halten, das ist aber nicht immer nötig. Denken Sie auch an gefrierende Wasserleitungen und stellen Sie das Gartenwasser daher rechtzeitig ab. Wenn Sie das alles beachten, können Sie sich am verschneiten Garten erfreuen und durchs Fenster die Vögel an der Futterstelle beobachten. *merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks