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Garten im Februar: Drei Dinge, die Sie lieber vermeiden sollten

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Von: Joana Lück

Eine schneebedeckte Pflanze. (Symbolbild)
Wenn noch Schnee und Frost die Witterung bestimmen, sollte man einige Gartenarbeiten vermeiden. (Symbolbild) © Valery Vvoennyy/Imago

Auch wenn der Frühling gewissermaßen schon im Anmarsch ist: Es gibt Dinge, die sollten Sie im Februar im Garten lieber vermeiden. Wir erklären, welche das sind.

München – Nach vielen Wochen voller Schnee, Eis und Dunkelheit ist der Februar sehr wahrscheinlich ein Monat, in dem es Ihnen schon förmlich unter den Fingernägeln brennt, endlich mit der Gartenarbeit zu beginnen. Doch auch wenn Sie am liebsten gleich alles auf einmal erledigen möchten, so stehen ein paar Dinge auf der Verbotsliste.

Garten im Februar: Drei Dinge, die Sie unbedingt vermeiden sollten

Ein gepflegter und prächtig blühender Garten benötigt Vorbereitung. Doch folgende Gartenarbeiten sollten Sie unbedingt im Februar vermeiden:

Wenn Sie denken, dass Ihr Rasen im Frühjahr einfach so wieder in sattem Grün strahlt, liegen Sie falsch. Wer es bis Februar noch nicht getan hat, sollte jetzt unbedingt den Boden von Laub und Dreck befreien. Erst dann kann der Boden neu besät werden, ohne dass sich Schimmel und Pilze bilden können.

Es ist richtig, dass die Außenleitungen vor der Nutzung einmal kräftig durchgespült werden sollten, da sonst das mit Keimen belastete Wasser Ihren Pflanzen schaden kann. Allerdings soll das Wasser nicht bereits im Februar angestellt werden, da Schläuche bei einem erneuten Frost platzen oder porös werden können. Deshalb ist es besser, wenn Sie bis zum März noch zur Gießkanne greifen.

Auch wenn Sie ein paar Dinge optisch stören: Stauden sollten keinesfalls im Februar zurückgeschnitten werden, sondern erst frühestens ab Mitte März. Bei diesem zweiten Rückschnitt (der erste erfolgt meist im Herbst) sind die Pflanzen aufgrund der langen Kälteperiode nämlich besonders empfindlich. Stutzt man sie zu früh, könnte man sie für immer zerstören.

Garten im Februar: Diese Dinge sind schon erlaubt

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Doch auch wenn es jetzt noch für einige Gartenaufgaben zu früh ist, so gibt es einige Dinge, die Sie im Februar tatsächlich tun können: Widmen Sie sich beispielsweise der Pflanzung von Bohnen, Erbsen, Zwiebeln oder Spinat. Auch Bäume, Büsche und Hecken sollen noch einmal im Februar auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden, denn ab März ist laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes das Stutzen von Gehölz untersagt.

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