Pflichten für Mieter: Das kommt im Garten auf Sie zu
Ein Garten lässt sich mieten, nur müssen Mieterinnen und Mieter dann auch bestimmte Aufgaben übernehmen und das Stück Grün hegen und pflegen.
Bonn – Eigentum zu besitzen, ist längst kein Standard, aber viele Pflanzenfreunde träumen trotz einer Mietwohnung oder eines gemieteten Hauses vom eigenen Garten. Das ist in der Regel auch möglich, denn es gibt auch Mietshäuser mit dazugehörenden Gartenflächen. In der Regel muss sich der Mieter dann jedoch auch um die Instandhaltung des Gartens kümmern.
Pflichten für Mieter: Das müssen Sie im Garten machen
Der Traum vom eigenen Garten mit duftenden und blühenden Zierpflanzen, einem prachtvollen Gemüsegarten und schattenspendenden Bäumen neben einer gut gepflegten Rasenfläche lässt sich auch ohne Eigentum verwirklichen. Gartenfreunde müssen sich dafür eine Wohnung oder ein Haus suchen, bei dem es dem Mieter laut Vertrag ausdrücklich erlaubt ist, den dazugehörenden Garten mitzubenutzen. Den Gartenbereich mieten Pflanzenfans dabei also mit, er ist Teil des Mietverhältnisses.
Wollen Gärtnerinnen und Gärtner ihr Reich selbst gestalten, ist das dann in den meisten Fällen ebenfalls erlaubt. Ist es nicht anders im Mietvertrag festgehalten, müssen die Mieter laut dem Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen dann auch die Pflege selbst übernehmen.
Entscheidend bei der Übernahme der Gartenpflege ist zudem die Art der Vermietung. Mieten Pflanzenliebhaber ein Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus, an dem ein Garten angrenzt, muss dessen Nutzung nicht noch mal extra im Vertrag festgehalten sein. Die exakten Pflege-Pflichten der Mieter stehen dann im Mietvertrag. Bei Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern hingegen muss die Nutzung des Gartens im Vertrag explizit erlaubt werden. Im Mietvertrag kann dann auch stehen, dass sich der Mieter um die Gartenanlage zu kümmern hat oder ob der Vermieter die Pflegekosten auf die Mieter umgelegt.
Pflichten für Mieter: So sieht die Garten-To-do-Liste aus
Haben sich Vermieter und Mieter darauf geeinigt, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, stehen einige Aufgaben an. So muss sich der Mieter beispielsweise um folgende Dinge kümmern:
- Rasen mähen
- Unkraut jäten
- Laub entfernen
- Beetpflege
- Rückschnitt von Hecken
- Schädlingsbekämpfung
Stehen größere Arbeiten an wie das Fällen eines Baumes oder die Pflanzung vieler neuer Pflanzen, kann sich der Mieter an den Vermieter wenden. Der übernimmt die Kosten für die anstehenden Arbeiten dann. Wichtig ist, dass das gilt, was im Mietvertrag steht. Abweichungen bei der Gartenpflege sind immer möglich*.
Wichtig für Mieter ist zu wissen, dass sie die entsprechenden Gartengeräte für ihre Arbeit selbst besorgen und bezahlen müssen. Der Rasenmäher ist also dann Privateigentum des Mieters, er muss ihn aber auch anschaffen. Auch Utensilien wie ein Spaten oder Rechen sind Sache des Mieters. Vorteil bei dieser Abmachung ist, dass der Mieter den Garten dann auch selbst mitgestalten darf. Er kann beispielsweise ein Klettergerüst aufbauen, ein Hochbeet installieren oder einen Gartenschuppen aufstellen. Bevor Mieter einen Teich anlegen, sollten sie jedoch mit dem Vermieter sprechen.
Pflichten für Mieter: Die Pflanzen ziehen mit
Zieht der Mieter aus seiner Wohnung oder dem Haus wieder aus, darf er beispielsweise selbst gepflanzte Hecken und andere größere Pflanzen mitnehmen. Sie sind sein Eigentum und er darf sie ausgraben und in den Umzugswagen packen. Diese Regel gilt jedoch nicht bei Pflanzen, die bereits so tief verwurzelt sind, dass sie ohne professionelle Hilfe nicht mehr aus dem Boden zu entfernen sind. Bei einem Umzug muss der Mieter dann jedoch auch Spielgeräte entfernen und den Garten am besten in seinen alten Zustand zurückversetzen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.