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Laubrente für nerviges Laub auf dem Grundstück – wann wird sie fällig?

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Von: Anna Katharina Küsters

Die Laubrente dient dazu, aus dem Ruder gelaufene Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu regeln. In bestimmten Fällen müssen Sie die Kosten fürs Blätterrechen übernehmen.

Gartengrundstücke sind meist nicht völlig allein auf einem weiten Feld angelegt, sondern befinden sich eng an eng, besonders in Wohnsiedlungen. Nachbarinnen und Nachbarn stoßen mit ihrer Art und Weise, ihren Garten zu führen, dann teils aufeinander. Denn die Auffassungen, wie ein Garten zu pflegen ist, gehen oftmals weit auseinander. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn das Laub der nachbarlichen Bäume und Sträucher ständig auf dem eigenen Rasen landen. Wem das zu viel wird, der kann sich um eine sogenannte Laubrente kümmern.

Laubrente: In diesen Fällen müssen Sie die Kosten fürs Blätterrechen übernehmen

Nachbarschaft kann Freud und Leid zugleich sein. Natürlich ist es schön und praktisch, jemanden als Nachbarn zu haben, der im Urlaub die Blumen gießt und nach dem Rechten schaut. Doch das enge beisammen leben führt auch schnell zu Konflikten. Denn neben ungünstig abgestellten Mülltonnen oder lautem Geschrei der Nachbarskinder kann auch die Gartenpflege zum Problem werden.

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Zum Beispiel im folgenden Fall: Der Nachbar pflanzt ordnungsgemäß an die Grenze des Grundstücks auf seiner Seite Bäume und Sträucher. Im Herbst verlieren diese nun ihre Blätter und wehen mit dem Wind herüber aufs eigene Grundstück auf den Rasen. Beim ersten Mal ist das noch keinen Streit wert, doch müssen Gartenfreunde im Herbst jeden Tag den eigenen Rasen von fremden Blättern befreien und das Laub noch ordnungsgemäß entsorgen*, steigert das die Laune nicht. Artet die dadurch entstehende Gartenpflege aus, können Rasenpflegende die sogenannte Laubrente beantragen.

Laubrente: Das steckt dahinter

Per Gesetz ist festgelegt, dass Grundstücksbesitzende von ihren Nachbarn Geld verlangen dürfen, wenn die Gartenpflege aufgrund des nachbarlichen Laubes ausartet. Wann das jedoch der Fall ist, entscheidet immer der Einzelfall. Gartenbesitzende müssen klar nachweisen, dass es zu einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ kommt und für den Gärtner die „ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt“ ist. Laut dem Eigenheimverband Bayern müssen Grundstücksbesitzende die Beeinträchtigungen jedoch hinnehmen, wenn die gepflanzten Laubbäume des Nachbarn der Bepflanzung der Gegend entsprichen. Eine Laubrente also wirklich zu erhalten, ist oft schwer.

Zu sehen ist ein braun-gelber Laubhaufen, darauf liegt ein türkiser Laubrechen (Symbolbild).
Laubrechen ist nicht jedermanns Lieblingsbeschäftigung (Symbolbild). © A. Schauhuber/Imago

Zu den Laubbäumen, die besonders viele Blätter verlieren im Herbst gehören beispielsweise:

Der Einzelfall entscheidet bei solchen Streitigkeiten nicht nur darüber, ob überhaupt Laubrente fällig wird, sondern auch, wie hoch diese dann ausfällt. In der Regel spielt bei der Entscheidung dann die Größe des Grundstücks und beispielsweise die Menge an herabfallendem Laub pro Quadratmeter eine Rolle.

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