Garten im März: Schneiden Sie die Hecke falsch, drohen 100.000 Euro Bußgeld
Pünktlich zum Frühlingsstart beginnt für viele die Gartenarbeit. Dazu gehört auch die Heckenpflege. Ein vernünftiger Schnitt muss her. Oder etwa doch nicht?
München – Mit dem Frühling erwacht die Natur zum neuen Leben, auch im heimischen Grün. Um die Pflanzen darin zu unterstützen und ihr Wachstum anzuregen, haben Hobbygärtner jetzt einiges zu tun. Seit März heißt es jedes Wochenende: ab ins Beet! Zudem freuen sich jetzt viele Sträucher und Bäume über einen Rückschnitt. Damit helfen Sie Ihnen, neue, kräftige Triebe zu bilden und prächtig gedeihen zu können.
Garten im März: Schneiden Sie die Hecke falsch, drohen 100.000 Euro Bußgeld
Auch der Rasen mancherorts hat dringend wieder Pflege nötig. Gewächs und Gestrüpp sollten im Garten grundsätzlich beseitigt werden, um Ordnung zu schaffen. Das Gleiche gilt auch für Hecken im Garten. Viele wollen jetzt den natürlichen Sichtschutz wieder zurechtstutzen. Doch darf man das? Die Antwort ist: Nein. In Deutschland ist das Heckenschneiden ab 01. März bis zum 30. September verboten. Mit der Begründung, dass man so heimische Pflanzen, Vögel und Tiere schützen wolle.

Schließlich ist das auch die Zeit, in der sie nisten und brüten sowie Verstecke suchen. Werden Hecken (zu) stark zurückgeschnitten, könnten Vögel und deren Nachwuchs verletzt werden. Das ist sogar gesetzlich geregelt, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5. Darin steht, dass in den Monaten zwischen März und September keine „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ abgeschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden dürfen. Letzteres bedeutet konkret, dass sie nicht bis auf handbreit über dem Boden abgesägt werden.
Was passiert, wenn Sie es trotzdem tun oder vielleicht sogar schon getan haben, weil Sie es nicht wussten? Dann können saftige Bußgelder drohen. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß wird je nach Bundesland und Länge des Rückschnitts verschieden geahndet.
Noch mehr spannende Garten-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.
Garten im März: Kleinere Formschnitte sind erlaubt
Demnach kann sich das Bußgeld zwischen 50 und 15.000 Euro bewegen. Während der Rückschnitt einer Hecke von bis zu zehn Metern zum Beispiel in Bayern zwischen 50 und 1.000 Euro kostet, muss man in Mecklenburg-Vorpommern extrem viel hinblättern. Dort können je nach Vergehen bis zu 100.000 Euro Bußgeld fällig werden!
Aber keine Sorge: Haben Sie hingegen nur vor, Ihre Hecke wieder etwas in Form zu schneiden, weil etwa einzelne Äste herausragen, dürfen Sie das zwischen März und September auch ruhig tun. Trotzdem ist es ratsam, sich zuvor bei Ihrer Gemeinde darüber zu informieren, was diese in Bezug auf den Rückschnitt im Garten erlassen hat. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Übrigens: Wenn der Rückschnitt von der Gemeinde angeordnet worden ist, darf eine Ausnahme gemacht werden. Aber nur, wenn man nachweisen kann, dass der Rückschnitt nur zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden kann und es im öffentlichen Interesse, sowie verkehrstechnisch nötig ist. Das bedeutet konkret, dass die Hecke schon zum Beispiel so weit auf einen Fußgängerweg ragt, sodass Äste Verkehrsteilnehmer stören oder sogar die Sicht verdecken könnte. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.