1. 24garten
  2. Mein Garten
  3. Gärtnern

Baumschaden: In diesen Fällen müssen Sie den Schaden bezahlen und so sichern Sie sich ab

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Anna Katharina Küsters

Zu sehen ist ein zersplitterter Baumstumpf in einem Wald (Symbolbild).
Ein Baumkontrolleur hilft dabei, morsche Bäume im Garten zu entdecken (Symbolbild). © imago images / Lem

Baumfans müssen ihre Exemplare im Garten regelmäßig kontrollieren. Nur dann kommen sie ihrer Sicherungspflicht nach.

München – Unwetter bringen oft Sturm mit sich. Ältere oder weniger geschützte Bäume halten diese Belastungen teils nicht aus und kippen bei stürmischem Wetter über mehrere Tage um. Das ist nicht nur ärgerlich und traurig in Bezug auf die Gartengestaltung, teilweise entstehen dadurch auch enorme Schäden. Denn der Baum verschont beim Sturz weder Auto noch Haus oder angelegte Beete. Gartenfreunde müssen dann schnell aktiv werden und die Unfallstelle sichern sowie die Versicherung alarmieren. Wer das verhindern möchte, sollte schon im Vorhinein seine Bäume im Blick behalten.

Baumschaden: So vermeiden Sie das Umfallen der Pflanzen und das müssen Sie tun, falls es doch passiert

Die Fichte steht schon mehrere Jahrzehnte im Garten und ist zu einem prächtigen Baum herangewachsen. Doch in den vergangenen Jahren hat der Baum immer wieder mit Schädlingen wie dem Buchsbaumzünsler und enormer Trockenheit zu kämpfen. Das schwächt den Baum auf Dauer und kann im schlimmsten Fall bei kräftigem Sturm zum Kippen des Baums führen. Dieses Beispiel macht deutlich, an welcher Stelle die Verantwortung des Gartenbesitzers beginnt: bei der regelmäßigen Kontrolle seiner Bäume.

Denn zum Sturz eines Baumes muss es nicht kommen. Sobald Bäume in einem Garten wachsen, haben Gärtnerinnen und Gärtner eine sogenannte Sicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie in regelmäßigen Abständen die Standfestigkeit ihrer Bäume prüfen müssen. Sind die Bäume noch jung, können Gartenfreunde die Kontrolle noch selbst übernehmen. Das passiert am besten zwei Mal im Jahr: ein Mal, wenn sie noch Blätter tragen und ein Mal, wenn sie diese bereits verloren haben. Weist der Baum folgende Merkmale auf, gilt es, einzuschreiten:

Stellen Baumfans diese Symptome fest, müssen sie einschreiten und im besten Falle einen Sachverständigen hinzurufen.

Baumschaden: Ein Experte entscheidet über das Fällen des Baumes

Zertifizierte Baumkontrolleure beraten Gartenfreunde bei einem angegriffenen Baum*. Besonders bei älteren Exemplaren, die eventuell schon zwanzig Jahre auf dem Grundstück stehen, braucht es den geschulten Blick eines Profis, um über die Gesundheit des Baumes zu entscheiden. Denn auch wenn der Baum äußerlich gesund scheint, kann er von innen bereits morsch und instabil sein. Ein Baumkontrolleur berät Gärtnerinnen und Gärtner dann auch, wenn der Baum gefällt werden muss. Denn bei vielen Bäumen ist dafür die Zustimmung der Gemeinde vonnöten.

Wer einen Experten zurate zieht, sichert sich auch rechtlich ab. Denn nach der Überprüfung stellt der Baumkontrolleur in der Regel ein entsprechendes Gutachten aus. Dieses belegt, dass der Gartenbesitzer seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist. Kippt der Baum dann trotzdem und verursacht einen Schaden, ist das Dokument bei der Haftung entscheidend. Denn kippt ein Baum, der regelmäßig kontrolliert wurde, bei einem Sturm ab Windstärke acht um, haftet der Gartenbesitzer nicht mehr. Auch seine Haftpflichtversicherung muss nicht dafür aufkommen, denn der Vorgang fällt unter die sogenannte höhere Gewalt. Ähnliches gilt auch wenn Äste brechen unter einer starken Schneelast.

Gartenbesitzer sollten jedoch über eine entsprechende Sturmversicherung nachdenken. Kracht der Baum ins Haus und zerstört dieses, übernimmt in den meisten Fällen diese Versicherung die Schadenskosten. Beim Auto ist es dann die entsprechende Kaskoversicherung.

Baumschaden: Das können Sie tun, wenn sich der Nachbar nicht kümmert

Es muss nicht immer eigenes Verschulden sein, wenn Bäume auf dem eigenen Grundstück nicht vorschriftsmäßig gepflegt sind. Denn hängen Äste von Bäumen des Nachbarn über die Grundstücksgrenze hinein in den eigenen Garten, tragen Gärtnerinnen und Gärtner keine Verantwortung. Wollen sie dennoch alles fachgerecht halten im Garten, sollten sie zuerst den Nachbarn auf die Äste aufmerksam machen. Reagiert er nicht, dürfen Gärtnerinnen und Gärtner nach einem schriftlichen Hinweis auch selbst tätig werden. Die Kosten für den Rückschnitt muss dann der Nachbar übernehmen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant