Campen im Freien: Diese Regeln sind in Deutschland zu beachten
Im Freien zu campen ist in den meisten Fällen in Deutschland verboten. Es gibt aber einige Ausnahmen, wie es Gartenfreunden dennoch legal gelingen kann.
München – Besonders im vergangenen und in diesem Jahr ist die Lust auf Natur, Freiheit und wenige Begegnungen mit anderen Menschen gestiegen. Das Corona-Virus hat viele Gartenfreunde zu richtigen Outdoor-Fans gemacht und dem Campen einen Aufschwung wie selten zuvor geschenkt. Doch einfach das Zelt einpacken und loswandern geht leider nicht. Es gibt Regeln, an die sich alle beim Campen und Biwakieren halten müssen.
Campen im Freien: An diese Regeln müssen Sie sich halten
Trends wie beispielsweise „Friluftsliv“ aus Norwegen zeigen, dass der Drang nach einem Leben in und mit der Natur bei den meisten Menschen wächst. Besonders die Corona-Pandemie und Aktionstage wie der Earth Day haben Gartenfreunde die Vorteile vom eigenen Stück Grün gezeigt und zur Gartenarbeit und Auseinandersetzung mit der Natur motiviert. Auch beim Thema Urlaub konzentrieren sich viele seit Corona auf die inländischen Möglichkeiten. Campen und Wandern haben deswegen an Beliebtheit gewonnen wie sonst selten. Doch einfach loslaufen und sein Zelt in der Wildnis aufschlagen, ist nicht möglich. Auch nicht, wenn noch alle Campingplätze geschlossen haben. Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Notbremse in vielen Gebieten, rät der ADAC von ungeplanten Übernachtungen in einem Fahrzeug ab*, wie RUHR24 berichtet. Anders sieht es aus, wenn die Inzidenz die Öffnung von Campingplätzen wieder erlaubt.
Campen im Freien: Was verboten ist
Zu Beginn ist es wichtig, den Unterschied zwischen Campen und Biwakieren zu kennen. Beim Campen übernachten Gartenfreunde geplant im Freien und nicht auf einem Campingplatz. Laut dem Deutschen Alpenverein (DAV) unterscheidet sich das Biwakieren dabei davon, dass es ungeplant passiert. Dabei haben Gartenfreunde kein Zelt dabei und übernachten unter freiem Himmel. Ist das Biwakieren jedoch geplant, setzen es viele Landesregierungen mit vorsätzlichem Campen gleich.
Grundsätzlich gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz wesentlich strengere Regeln, was das Campen im Freien betrifft als beispielsweise in Skandinavien oder Nordamerika. Vor seinem Trip in die Berge sollten sich Gartenfreunde also ausgiebig informieren. Die grundlegen Verhaltenshinweise finden sie hier:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Da die einzelnen Länder jedoch noch mal spezifischere, an die jeweilige Umgebung angepasste Regelungen getroffen haben, muss immer noch ein Blick ins Landesnaturschutzgesetz und Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes folgen. Dabei macht eine grundsätzliche Regel das Campen im Freien schon sehr schwierig, denn ohne Erlaubnis des Grundbesitzers ist Campen im Freien in Deutschland verboten. In geschützten Gebieten wie Nationalparks und Naturschutzgebieten ist Campen im Freien ebenfalls untersagt. Wer sich den Vorschriften widersetzt, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit.
Campen im Freien: Was erlaubt ist
Diese Vorschriften sind erst mal ernüchternd und machen das Campen im Freien etwas kompliziert. Wer jedoch denn noch nicht darauf verzichten möchte, muss kreativ sein:
- Im Mittelgebirge gibt es jedoch Ausnahmen, wie der DAV aufzeigt. Dort ist Campieren an ausgeschriebenen Trekkingplätzen im Freien erlaubt. Auch Schleswig Holstein begrüßt Wildcamper mit dieser Art von Übernachtungsmöglichkeiten*.
- Außerdem gibt es Apps, die einem Stellplätze in der Nähe anzeigen, auf denen Gartenfreunde mit ihrem Auto oder Camper eine Nacht lang stehen bleiben dürfen.
- Auch Alpenvereinshütten sind eine Option, dann kann auch das Zelt zuhause bleiben.
Es gibt also noch einige Ausweich-Möglichkeiten für das Campen im Freien. Einfach sein Zelt aufzubauen und dort zu übernachten ist jedoch in Deutschland ohne Planung nicht möglich. *Merkur.de und ruhr24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.