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Unkraut in der Einfahrt nicht mit Essig und Salz bekämpfen – es drohen hohe Bußgelder

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Unkraut wie Löwenzahn und Giersch sprießt im Frühling gern zwischen den Pflastersteinen. Experten warnen allerdings vor dem Einsatz von Hausmitteln.

Wer Giersch oder Löwenzahn loswerden will, darf auf Bürgersteigen, privaten Hofflächen und Einfahrten kein Pflanzenschutzmittel einsetzen. Denn Regen kann die Herbizide von den gepflasterten oder geteerten Flächen abwaschen. Sie gelangten so in das Grundwasser sowie in Seen oder Flüsse. Das erläuterte etwa die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits vor vielen Jahren. Auch die Verwendung von Salz oder Essig sei auf Hof und Gehweg nicht zulässig. Vor Gericht wurde darüber bereits trefflich gestritten. Hierbei handelt es sich zumindest um eine rechtliche Grauzone, wie das Portal Nordbayern.de in einem aktuellen Beitrag wiedergibt. Hobbygärtner sollten den Einsatz von Essig und Salz in solchen Bereichen sein lassen, betonen Experten. Ein Grund hierfür sei unter anderem, dass Essig den Boden übersäuere und Salz wichtige Mikroorganismen abtöte.

Löwenzahn wäscht zwischen Fugen in einer Einfahrt.
Löwenzahn macht sich gern zwischen den Fugen breit. (Symbolbild) © Jens Schmitz/Zoonar.com/imago

Unkraut in der Einfahrt nicht mit Essig und Salz beseitigen – mögliche Bußgelder

Es könnte rechtlicher Ärger drohen, warnen die Experten. Die Gartenakademie Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2020 mit Blick auf das Pflanzenschutzgesetz in einer Mitteilung betont: „Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig.“ Auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen und somit insbesondere auf befestigten Flächen seien deren Einsatz generell verboten. „Dazu zählen z.B. Wege und Plätze, Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art.“ Dieses Verbot gelte nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die als Herbizid zugelassen sind, „sondern auch für Essig, Salz, Steinreiniger, Grünbelagsentferner, die als Biozide frei im Handel erhältlich sind“.

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Und auch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft informiert auf ihrer Website, dass der „Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Glyphosat-haltigen Produkten, und anderen chemischen Substanzen, wie z. B. Streu- und Kochsalz oder Essig, auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen verboten“ sei. Zu befestigten Freiflächen und sonstigen Freiflächen zählen demnach insbesondere „befestigte und gepflasterte Flächen“, wie zum Beispiel:

„Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann teuer werden“

„Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, z. B. auf dem Gehsteig oder einer versiegelten Hoffläche, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, teilt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft unter anderem mit. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Gelegentlich wird auch der Einsatz diverser ‚Mittel für den Hausgebrauch‘ zur Unkrautentfernung auf den genannten Flächen erwogen. Streu- und Kochsalz, Essig, Steinreiniger, Haushaltsreiniger und andere Substanzen, die Unkraut abtöten können, sind nicht geprüfte chemische Substanzen, die teilweise sogar Schäden an den Pflastermaterialen und auch im Naturhaushalt verursachen können. Ihr Einsatz zur Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland ist verboten.“

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