Grillen auf dem Balkon: Erlaubt ist, was im Mietvertrag steht
Grillen auf dem Balkon ist eine feine Sache, wenn Gartenfreunde dabei einige Regeln beachten. Denn der Nachbar darf nicht unter Rauchschwaden leiden.
Berlin – Die Sonne steht am Zenit, die Temperaturen krabbeln nach oben und die Lust, Fleisch oder Gemüse wieder auf den Grill zu werfen, ist nicht mehr zu bändigen. Im großen Garten ist das meistens kein Problem, doch wer einen kleinen Balkon in der Stadt sein Eigen nennt, muss beim Grillen etwas Rücksicht nehmen und sich vorher den Mietvertrag genauer durchlesen.
Grillen am Balkon: Erlaubt ist, was im Mietvertrag steht

Wer ein echter Grillfan ist, hat längst seinen Holzkohle- oder Elektrogrill hervorgekramt und ihn geputzt und für das Grillen vorbereitet. Besonders viel Spaß macht das Grillen über einer Feuerstelle im Garten oder in einer Outdoor-Küche.
Ebenfalls entspannt ist das Grillen mit Terrasse, denn dort ist Grillen mit Holzkohlegrill erlaubt. Nun hat jedoch nicht jeder das Glück, Gartenbesitzer zu sein. Doch das ist gar nicht schlimm, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Grillen auf dem Balkon erlaubt. Laut dem Deutschen Mieterbund ist das Grillen auf auch noch so kleinen Balkonen prinzipiell erlaubt. Die einzigen zwei Hindernisse, die es geben kann, sind folgende:
- 1. Im Mietvertrag ist Grillen auf dem Balkon ausdrücklich verboten.
- 2. Beim Grillen zieht Rauch in die Wohnungen anderer Mieter.
Wer also passionierter Griller ist, sollte sich beim Einzug in die neue Wohnung vorher gut den Mietvertrag durchlesen. Denn Vermieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon zu verbieten. Mietern, die das Verbot missachten, kann der Vermieter sogar kündigen.
Ein anderer Aspekt ist die Belästigung der Nachbarn. Denn auf engem Raum ist gegenseitige Rücksichtnahme der Grundstein für eine funktionierende Nachbarschaft. Fühlt sich ein Nebenbewohner durch den Rauch belästigt, muss der Grill leider ausbleiben. Aber auch dafür gibt es eine Lösung.
Grillen auf dem Balkon: Rauchfreie Lösungen für Balkone
Ist Grillen auf dem Balkon mietrechtlich erlaubt, dann gibt es eine einfache Lösung, unnötigen Qualm zu vermeiden: Gartenfreunde sollten sich einen Elektrogrill kaufen. Mithilfe von integrierten Heizstäben erhitzen Gartenfreunde so ihr Fleisch und Rauchbildung findet nicht statt. Elektrogrills gibt es als Kontaktgrill oder als Flächengrill. Bei Ersterem heizt der Grill Fleisch und Gemüse direkt von beiden Seiten, bei einem Flächengrill nur von unten. Elektrogrills erreichen in der Regel weniger hohe Temperaturen als Holzkohlegrills, weswegen das Fleisch oder Gemüse Raumtemperatur haben sollte.
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Die etwas teurere Variante sind Gasgrills. Sind diese nicht laut Mietvertrag verboten, sind sie auch eine Alternative zum Holzkohlegrill. Denn auch dabei ist die Rauchbildung recht gering und die Grilltemperatur lässt sich sehr präzise einstellen. Balkonfans müssen jedoch immer die passende Gasflasche zu Hause haben. Haben Sie sich für eine der beiden Lösungen entschieden, steht Käsepäckchen für den Grill und Zucchini- und Auberginenröllchen nichts mehr im Weg.